Es sah schlecht aus für Jean Doumanian: Der Richter auf Woody
Allens Seite, ihre Zeugenaussage allzu vage. Da zogen ihre Anwälte
die Reißleine
Woody Allen ("Im Bann des Jade-Skorpions") hat vor Gericht
gewonnen. Das darf man wohl annehmen, auch wenn es eine
außergerichtliche Einigung gibt und die Details geheim gehalten
werden. Da es aber die von Allen verklagte Produzentin Jean
Doumanian ("Schmalspurganoven") auf einen Prozess ankommen ließ und
behauptete, selbst im Recht zu sein, muss man die erzwungene
Einigung, die sie zuvor ohne Verfahren hätte bekommen können, als
ihre Niederlage ansehen.
Woody klagte auf zwölf Millionen Dollar, die ihm aus der
Zusammenarbeit an acht Filmen aus deren Gewinnen noch zustünden. Er
habe sich nie um Geld gekümmert. Als er sich aber vor zwei Jahren
habe ein Haus kaufen wollen, habe er um eine Auflistung der Gewinne
seiner Filme gebeten und von seiner Produzentin eine Liste
erhalten, die viele Unregelmäßigkeiten erhalten habe. Während des
neun Tage dauernden Gerichtsverfahrens rief Allens Anwalt Michael
Zweig acht Zeugen auf, darunter den Kläger und die Beklagte.
Gerade mit ihrem Auftritt im Zeugenstand an den vergangenen zwei
Tagen brachte sie sich selbst in Schwierigkeiten. Jean blieb vage
in ihren Aussagen, was die Vertragsgestaltung anging, und sagte
aus, sie könne sich an Details nicht erinnern. Auch wisse sie
nicht, ob zum Beispiel "Harry außer sich" von 1997 Gewinn gemacht
habe, woraufhin Zweig schriftlich belegen konnte, dass der
strittige Streifen fünf Millionen Dollar Ertrag gebracht habe. Auch
konnte Miss Doumanian sich nicht genau entsinnen, wann und wo genau
ein angebliches gemeinsames Abendessen zwischen ihr und dem
66jährigen stattgefunden habe, auf dem beschlossen worden sein
soll, einen Vertrag für drei Filme auf acht auszuweiten.
Bereits letzte Woche hatte Richter Ira Gammerman Miss Doumanian
einen Schlag versetzt, als er sich offen auf Allens Seite stelle.
So lange sie keinen Vertrag vorlegen könne, der für alle acht von
Woody beanstandeten Filme gelte, werde er den Geschworenen
empfehlen, sie schuldig zu sprechen.
Einen schlechten Eindruck machte auch Jeans Aussage, sie habe sich
eine Gehaltserhöhung von 250 000 Dollar pro Film genehmigt und dies
nicht Woody, sondern nur seiner Schwester mitgeteilt, die bei ihr
als Sekretärin arbeitete. Da staunte selbst der Richter: "Sie als
Vorsitzende baten die Sekretärin um eine Gehaltserhöhung?"
Es sah so offenkundig schlecht aus für die Sweetland
Films-Produzentin, dass sich die Anwälte entschlossen, den
Schuldspruch zu vermeiden und sich lieber außergerichtlich zu
einigen. So konnte Michael Zweig dann gestern vermelden, dass "die
Parteien eine geschäftliche Lösung in diesem Streitfall gefunden
haben. Der Fall ist vorbei." Beide Seiten seien über diese Lösung
glücklich.
Ob diese Einigung die langjährige Freundschaft von Jean Doumanian
und Woody Allen wieder kitten kann, bleibt abzuwarten. Mit dieser
Frage nach Schluss der Verhandlung konfrontiert, zuckte die
67jährige mit den Schultern.