oder

DVD-Hacker will nicht aufgeben

Gerichtsbeschluss nicht akzeptiert

Der Hacker Eric Corley will sich mit dem Urteil vom November, das ihm untersagt, DVD-Dechiffriercodes zu veröffentlichen, nicht abfinden und will erneut vor Gericht

Im November errang die Filmindustrie einen wichtigen Sieg vor Gericht in Sachen DVD-Kopierschutz: Ein New Yorker Berufungsgericht urteilte, dass der 1998 in Kraft getretene Digital Millenium Copyright Act, der es Produzenten erlaubt, ihre DVDs mit Kopierschutz zu versehen, nicht im Widerspruch zum Verfassungsgrundsatz der Freien Meinungsäußerung stehe. Entschlüsselungs-Software für Silberscheiben sei "inhaltsneutral" und könne damit nicht als Meinungsäußerung verstanden wissen. Daher sei niemand berechtigt, Hacker-Software zu veröffentlichen, mit der sich der Kopierschutz umgehen lässt.

Eine zentrale Figur in dieser Auseinandersetzung ist Eric Corley, der auf seiner Website entsprechende Dechiffrier-Software veröffentlicht hatte, was die Hollywood-Studios ihm verbieten lassen wollten. Seine Anwälte beantragten nach der Niederlage im November am 14. Januar eine erneute Anhörung vor dem Berufungsgericht in New York. Corley macht deutlich, dass er sich der Rechtslage nicht beugen will:
"Ich schwöre, dass ich dieses Urheberrechtsgesetz weiter bekämpfen werde, das jeden Tag immer mehr Leute schikaniert. Viele Leute waren geschockt, als sie mitkriegten, wie ein russischer Programmierer in einem amerikanischen Gefängnis festgehalten und sechs Monate daran gehindert wurde, zu seiner Familie zurückzukehren, oder zu sehen, wie ein norwegischer Programmierer, der geholfen hatte, den Entschlüsselungs-Code zu schreiben, vor ein paar Wochen angeklagt wurde. Diese Art Vorfälle werden immer öfter passieren, weshalb wir unbedingt so große Anstrengungen wie möglich unternehmen müssen, diesen massiven Fehler zu überwinden. Wir sind fest entschlossen, dieses Urteil weiter anzufechten, weil dies ein so grundlegendes Problem ist."
Corleys Anwälte wollen, falls das Berufungsgericht eine erneute Anhörung verweigert, dann sogar eine Petition an den Obersten Gerichtshof richten.

Die Juristen der Hollywood-Studios sind derweil optimistisch, dass das New Yorker Gericht einer Anhörung nicht zustimmt. Chuck Sims, der Anwalt einer New Yorker Kanzlei, die sämtliche Filmgesellschaften vertritt, die sich - um ihre Profite fürchtend - in dieser Frage einig sind, meinte: "Wir sind vom Gericht noch nicht um eine Stellungnahme gebeten worden und denken, dass dies ein gutes Zeichen ist."


Spielfilm.de-Mitglied werden oder einloggen.