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Niedersachsen ändert Sonn- und Feiertagsgesetz zu Gunsten der Videotheken

Sonntagsöffnung

Fortschrittlicher Norden: Seit dem 23. Januar 2002 ist es nun auch niedersächsischen DVD- und Videofreunden vergönnt, an Sonn- und Feiertagen frische Filmkost aus Videotheken zu entleihen: Der Landtag Niedersachsens hat das Sonn-und Feiertagsgesetz, dass seit 1988 den Videoverleih an Sonntagen verboten hatte, zu Gunsten der Videothekenbesitzer geändert.

Niedersachsen ist damit das dritte Bundesland, dass einer bereits 1998 ausgesprochenen Bundesrats- und Bundestagsempfehlung folgt. Hamburger Videothekare hatten sich bereits am 30. November 2000 mit einem Volksentscheid das Recht zur Sonntagsöffnung erstritten, im Dezember 2001 ergab sich auch der Landtag Schleswig-Holsteins dem Druck einer Volksinitiative.

Die Lockerung der Öffnungszeiten für Videotheken bringt klare finanzielle Vorteile: In Hamburg stiegen die Umsätze um rund 10%. Vor allem Familien nutzen dort den Sonntag, um sich einige Filme zu Gemüte zu führen.


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