Das gegen ihn gefällte Urteil wegen fahrlässigen Vollrausches
wollte und will Klaus Löwitsch nicht akzeptieren, gerichtlich will
er aber nichts mehr dagegen unternehmen
Klaus Löwitsch ("Feindliche Übernahme") lässt es gut sein. Obwohl
der Akteur mit dem gegen ihn am 20. Juni vom Amtsgericht
Berlin-Tiergarten gefällten Urteil alles Andere als einverstanden
war und ist und ankündigte, nie mehr in Deutschland spielen zu
wollen und gegen den Gerichtsentscheid in die Berufung zu gehen,
hat er nach dem Rückzug vom Rückzug nun auch auf weitere
juristische Auseinandersetzungen verzichtet.
Löwitsch war wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung
angeklagt. Er soll am 25. Februar 2000 eine Frau nach einem
Kneipenbesuch in Berlin unziemlich berührt und geschlagen haben. Da
er zum Tatzeitpunkt jedoch sturzbetrunken war, konnte ihn das
Gericht nur wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Geldstrafe von
27 000 Mark verurteilen. Die Oberstaatsanwältin Monika Kienbaum
hatte während des Verfahrens zudem behauptet, es habe verabredete
Falschaussagen zu Gunsten des Schauspielers gegeben. Gegen
mindestens zwei Zeugen sind daher Ermittlungsverfahren eingeleitet
worden.
Der 65jährige sah sich dagegen als Opfer einer Intrige und sprach
von einem "unfairen Verfahren". Klaus weigerte sich daher, die
Geldbuße zu zahlen, und wollte in der Berufung weiter für sein
gutes Recht kämpfen. Doch am Freitag teilte sein Anwalt Manfred
Studier mit, der Mime ziehe die Berufung zurück, was aber nicht als
Schuldeingeständnis zu verstehen sei. Er habe nur absolut kein
Vertrauen mehr in die Justiz.