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Kein Schuldeingeständnis

Klaus Löwitsch verzichtet auf Berufung

Das gegen ihn gefällte Urteil wegen fahrlässigen Vollrausches wollte und will Klaus Löwitsch nicht akzeptieren, gerichtlich will er aber nichts mehr dagegen unternehmen

Klaus Löwitsch ("Feindliche Übernahme") lässt es gut sein. Obwohl der Akteur mit dem gegen ihn am 20. Juni vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten gefällten Urteil alles Andere als einverstanden war und ist und ankündigte, nie mehr in Deutschland spielen zu wollen und gegen den Gerichtsentscheid in die Berufung zu gehen, hat er nach dem Rückzug vom Rückzug nun auch auf weitere juristische Auseinandersetzungen verzichtet.

Löwitsch war wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung angeklagt. Er soll am 25. Februar 2000 eine Frau nach einem Kneipenbesuch in Berlin unziemlich berührt und geschlagen haben. Da er zum Tatzeitpunkt jedoch sturzbetrunken war, konnte ihn das Gericht nur wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Geldstrafe von 27 000 Mark verurteilen. Die Oberstaatsanwältin Monika Kienbaum hatte während des Verfahrens zudem behauptet, es habe verabredete Falschaussagen zu Gunsten des Schauspielers gegeben. Gegen mindestens zwei Zeugen sind daher Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Der 65jährige sah sich dagegen als Opfer einer Intrige und sprach von einem "unfairen Verfahren". Klaus weigerte sich daher, die Geldbuße zu zahlen, und wollte in der Berufung weiter für sein gutes Recht kämpfen. Doch am Freitag teilte sein Anwalt Manfred Studier mit, der Mime ziehe die Berufung zurück, was aber nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen sei. Er habe nur absolut kein Vertrauen mehr in die Justiz.


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