Zum wiederholten und wohl letzten Mal ist Produzent Kevin
McClory mit dem Versuch gescheitert, vom James Bond-Kuchen ein
Stück abzubekommen
Kevin McClory und James Bond - das ist eine seit 40 Jahren dauernde
Streitgeschichte, die schon viele Gerichte beschäftigt hat. Zuletzt
ein Bundesberufungsgericht in den Vereinigten Staaten, das am
Montag wieder einmal gegen den Produzenten entschied - wohl zum
letzten Mal. Die drei Richter des 9. US-Bezirksgerichtes für
Berufungen verwarfen damit den Einspruch, den der 77jährige gegen
ein Urteil vom März letzten Jahres eingelegt hatte. Damals war
seine Klage mit der Begründung abgeschmettert worden, es sei ihm
reichlich spät eingefallen - nach mehr als 35 Jahren -, dass er
einen Anspruch auf die James Bond-Einnahmen habe. Der Ire hatte
gegen MGM und Danjaq Productions, die Produktionsfirmen der
hochprofitablen James Bond-Reihe, geklagt. Er wollte an den
Einnahmen der von 1962 bis 1977 gedrehten Werken beteiligt werden,
da er der Mitschöpfer der Kinofigur sei.
McClory ist in der Tat seit den späten Fünfzigern in die James
Bond-Saga verwickelt, als er mit dem Romanautoren und James
Bond-Schöpfer Ian Fleming an einem Drehbuch für "Feuerball"
arbeitete. An dieser Geschichte erhielt er nach einem Rechtsstreit
1963 die Rechte, so dass die 007-Produzenten Albert Broccoli und
Harry Saltzman Kevin 1965 als Produzenten neben sich akzeptieren
mussten, als sie "Feuerball" produzierten. 1983 ließ McClory die
Story unter dem Titel "Sag niemals nie" nochmal auf eigene Faust
jenseits der offiziellen MGM-Bond-Reihe durch Warner Brothers
verfilmen.
1997 zahlten Columbia Pictures zwei Millionen Dollar an den Iren
für dessen "Feuerball"-Rechte und kündigten an, sie würden eine
eigene Bond-Reihe aufziehen, da McClory ja quasi der Miterfinder
von 007 sei und somit auch die generellen Rechte an der Figur
mitverkauft habe. MGM verklagten daraufhin sofort Columbia, die
eine Gegenklage einreichten. Zwei Jahre später gab die Sony-Tochter
jedoch in einer außergerichtlichen Einigung alle Ansprüche an dem
James Bond-Charakter auf, nachdem ihr MGM zehn Millionen Dollar
gezahlt hatte. Kevin aber wollte das nicht hinnehmen und klagte
allein weiter. Ebenfalls endgültig ohne Erfolg, wie sich jetzt
rausstellte.
"So erreichen wir wie unser Held James Bond, ermattet nach einem
langen Abenteuer das Ende unserer Geschichte", schrieb Richterin
Margaret McKeown ironisch in der Urteilsbegründung. "Sehr oft
schüttelt die Rechtsprechung ihre Spinnweben ab, um eine Geschichte
zu erzählen, die selbst für die Leinwand zu unglaubhaft ist, zu
unglaublich sogar für die Welt des Agenten 007. Dies ist eine
dieser Gelegenheiten, denn der Fall vor uns hat alles. Ein Held, er
sein gestohlenes Vermögen zurückerobern will. Die verbrecherische
Organisation, die ihm im Weg steht. Geheimnisse, internationale
Intrigen. Und nun nicht zuletzt die verstaubten Ecken des uralten
Billigkeitsrechts."
"MGM glauben, dass die richterliche Entscheidung eine gut
begründete Meinung ist. Sehr detailliert und sehr gründlich",
äußerte sich Studio-Sprecher Joseph Fitzgerald zu der erneuten
Klageabweisung. Die Produktionsgesellschaft kann nun in Ruhe mit
der Produktion ihres 20. offiziellen James Bond-Abenteuers
fortfahren.