oder

Die unglaubliche Geschichte

Produzent scheitert wieder mit James Bond-Klage

Zum wiederholten und wohl letzten Mal ist Produzent Kevin McClory mit dem Versuch gescheitert, vom James Bond-Kuchen ein Stück abzubekommen

Kevin McClory und James Bond - das ist eine seit 40 Jahren dauernde Streitgeschichte, die schon viele Gerichte beschäftigt hat. Zuletzt ein Bundesberufungsgericht in den Vereinigten Staaten, das am Montag wieder einmal gegen den Produzenten entschied - wohl zum letzten Mal. Die drei Richter des 9. US-Bezirksgerichtes für Berufungen verwarfen damit den Einspruch, den der 77jährige gegen ein Urteil vom März letzten Jahres eingelegt hatte. Damals war seine Klage mit der Begründung abgeschmettert worden, es sei ihm reichlich spät eingefallen - nach mehr als 35 Jahren -, dass er einen Anspruch auf die James Bond-Einnahmen habe. Der Ire hatte gegen MGM und Danjaq Productions, die Produktionsfirmen der hochprofitablen James Bond-Reihe, geklagt. Er wollte an den Einnahmen der von 1962 bis 1977 gedrehten Werken beteiligt werden, da er der Mitschöpfer der Kinofigur sei.

McClory ist in der Tat seit den späten Fünfzigern in die James Bond-Saga verwickelt, als er mit dem Romanautoren und James Bond-Schöpfer Ian Fleming an einem Drehbuch für "Feuerball" arbeitete. An dieser Geschichte erhielt er nach einem Rechtsstreit 1963 die Rechte, so dass die 007-Produzenten Albert Broccoli und Harry Saltzman Kevin 1965 als Produzenten neben sich akzeptieren mussten, als sie "Feuerball" produzierten. 1983 ließ McClory die Story unter dem Titel "Sag niemals nie" nochmal auf eigene Faust jenseits der offiziellen MGM-Bond-Reihe durch Warner Brothers verfilmen.

1997 zahlten Columbia Pictures zwei Millionen Dollar an den Iren für dessen "Feuerball"-Rechte und kündigten an, sie würden eine eigene Bond-Reihe aufziehen, da McClory ja quasi der Miterfinder von 007 sei und somit auch die generellen Rechte an der Figur mitverkauft habe. MGM verklagten daraufhin sofort Columbia, die eine Gegenklage einreichten. Zwei Jahre später gab die Sony-Tochter jedoch in einer außergerichtlichen Einigung alle Ansprüche an dem James Bond-Charakter auf, nachdem ihr MGM zehn Millionen Dollar gezahlt hatte. Kevin aber wollte das nicht hinnehmen und klagte allein weiter. Ebenfalls endgültig ohne Erfolg, wie sich jetzt rausstellte.

"So erreichen wir wie unser Held James Bond, ermattet nach einem langen Abenteuer das Ende unserer Geschichte", schrieb Richterin Margaret McKeown ironisch in der Urteilsbegründung. "Sehr oft schüttelt die Rechtsprechung ihre Spinnweben ab, um eine Geschichte zu erzählen, die selbst für die Leinwand zu unglaubhaft ist, zu unglaublich sogar für die Welt des Agenten 007. Dies ist eine dieser Gelegenheiten, denn der Fall vor uns hat alles. Ein Held, er sein gestohlenes Vermögen zurückerobern will. Die verbrecherische Organisation, die ihm im Weg steht. Geheimnisse, internationale Intrigen. Und nun nicht zuletzt die verstaubten Ecken des uralten Billigkeitsrechts."

"MGM glauben, dass die richterliche Entscheidung eine gut begründete Meinung ist. Sehr detailliert und sehr gründlich", äußerte sich Studio-Sprecher Joseph Fitzgerald zu der erneuten Klageabweisung. Die Produktionsgesellschaft kann nun in Ruhe mit der Produktion ihres 20. offiziellen James Bond-Abenteuers fortfahren.


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