oder

Feministische Richterin

Klaus Löwitsch verurteilt

Wegen fahrlässigen Vollrausches ist Klaus Löwitsch gestern in Berlin zu einer Geldstrafe von 27 000 Mark verurteilt worden, was dieser "nicht auf sich sitzen lassen" will

Vor der Urteilsverkündung am Berliner Amtsgericht Tiergarten hatte sich Klaus Löwitsch ("Feindliche Übernahme") noch überzeugt gezeigt, dass er keine Strafe wegen Körperverletzung, sexueller Belästigung oder fahrlässigen Vollrausches zu erwarten habe: "Für mich hat sich meine Unschuld erwiesen." Der ganze Rummel des Prozesses habe sich für ihn sogar gelohnt, da ihm in den vergangenen Tagen sieben Drehbücher zugesandt worden seien: "Meine Welt ist wieder okay." Zunächst werde er mit seiner Frau verreisen, aber "ab September geht es wieder in die Vollen".

Um so härter traf den 65jährigen dann nach den fünf Prozesstagen gestern Nachmittag die Härte des Gesetzes. Richterin Ariane Faust verurteilte den Mimen wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Geldstrafe von 27 000 Mark und entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Mit maskenhaftem Lächeln und immer wieder den Kopf schüttelnd lauschte Klaus der Urteilsverkündung.

Frau Faust schenkte mit ihrem Urteil der Nebenklägerin und nicht dem Star Glauben, der von einer "schlecht erfundenen Geschichte" und einer "Rufmordkampagne" gesprochen hatte. Die 38jährige Frau hatte behauptet, im Februar letzten Jahres nach einer Kneipentour von Löwitsch geschlagen und sexuell belästigt worden zu sein. Für die Richterin war die Nebenklägerin "glaubhaft", zumal ihre Verletzungen wie Blutergüsse auf Polizeiphotos dokumentiert seien. Die Entlastungszeugen, die der Angeklagte aufgeboten habe, hätten sich dagegen offensichtlich abgesprochen, der Versuch, die Frau als Groupie darzustellen, sei unglaubwürdig. Auch mit diesen Bewertungen folgte Frau Faust der Staatsanwältin.

Der Schauspieler hatte sich im Prozess auf einen Vollrausch und dadurch bedingten "Filmriss" zurückgezogen, er sei gar nicht fähig gewesen, das mutmaßliche Opfer zu belästigen. An dem betreffenden Abend habe er 16 doppelte Grappa, mindestens zwei Flaschen Rotwein und einen doppelten Kräuterschnaps getrunken. Ein Gutachter hatte errechnet, dass der Akteur eine Blutalkoholkonzentration von 5,15 Promille gehabt haben müsse, was dem "Zustand eines Vollrausches, einer vorübergehenden krankhaften seelischen Störung" entspreche. Die Richterin berücksichtigte dies, indem sie Löwitsch nur wegen des fahrlässigen Vollrausches verurteilte, denn der Darsteller habe "nicht mehr gewusst, was er tat." Aber auch respektable Menschen könnten Ausrutscher haben.

Klaus stellte sich nach Ende der Verhandlung sauer der Presse und kündigte an, in die Berufung zu gehen: "Das lass ich nicht auf mir sitzen. Ich bin unschuldig. Ich werde weitermachen, bis ich ein Urteil bekommen habe, das mir zusteht." Er fügte hinzu, von solchen feministischen Richterinnen habe er nichts Anderes erwartet.


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