Wegen fahrlässigen Vollrausches ist Klaus Löwitsch gestern in
Berlin zu einer Geldstrafe von 27 000 Mark verurteilt worden, was
dieser "nicht auf sich sitzen lassen" will
Vor der Urteilsverkündung am Berliner Amtsgericht Tiergarten hatte
sich Klaus Löwitsch ("Feindliche Übernahme") noch überzeugt
gezeigt, dass er keine Strafe wegen Körperverletzung, sexueller
Belästigung oder fahrlässigen Vollrausches zu erwarten habe: "Für
mich hat sich meine Unschuld erwiesen." Der ganze Rummel des
Prozesses habe sich für ihn sogar gelohnt, da ihm in den
vergangenen Tagen sieben Drehbücher zugesandt worden seien: "Meine
Welt ist wieder okay." Zunächst werde er mit seiner Frau verreisen,
aber "ab September geht es wieder in die Vollen".
Um so härter traf den 65jährigen dann nach den fünf Prozesstagen
gestern Nachmittag die Härte des Gesetzes. Richterin Ariane Faust
verurteilte den Mimen wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer
Geldstrafe von 27 000 Mark und entsprach damit dem Antrag der
Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Mit maskenhaftem Lächeln und immer wieder den Kopf schüttelnd
lauschte Klaus der Urteilsverkündung.
Frau Faust schenkte mit ihrem Urteil der Nebenklägerin und nicht
dem Star Glauben, der von einer "schlecht erfundenen Geschichte"
und einer "Rufmordkampagne" gesprochen hatte. Die 38jährige Frau
hatte behauptet, im Februar letzten Jahres nach einer Kneipentour
von Löwitsch geschlagen und sexuell belästigt worden zu sein. Für
die Richterin war die Nebenklägerin "glaubhaft", zumal ihre
Verletzungen wie Blutergüsse auf Polizeiphotos dokumentiert seien.
Die Entlastungszeugen, die der Angeklagte aufgeboten habe, hätten
sich dagegen offensichtlich abgesprochen, der Versuch, die Frau als
Groupie darzustellen, sei unglaubwürdig. Auch mit diesen
Bewertungen folgte Frau Faust der Staatsanwältin.
Der Schauspieler hatte sich im Prozess auf einen Vollrausch und
dadurch bedingten "Filmriss" zurückgezogen, er sei gar nicht fähig
gewesen, das mutmaßliche Opfer zu belästigen. An dem betreffenden
Abend habe er 16 doppelte Grappa, mindestens zwei Flaschen Rotwein
und einen doppelten Kräuterschnaps getrunken. Ein Gutachter hatte
errechnet, dass der Akteur eine Blutalkoholkonzentration von 5,15
Promille gehabt haben müsse, was dem "Zustand eines Vollrausches,
einer vorübergehenden krankhaften seelischen Störung" entspreche.
Die Richterin berücksichtigte dies, indem sie Löwitsch nur wegen
des fahrlässigen Vollrausches verurteilte, denn der Darsteller habe
"nicht mehr gewusst, was er tat." Aber auch respektable Menschen
könnten Ausrutscher haben.
Klaus stellte sich nach Ende der Verhandlung sauer der Presse und
kündigte an, in die Berufung zu gehen: "Das lass ich nicht auf mir
sitzen. Ich bin unschuldig. Ich werde weitermachen, bis ich ein
Urteil bekommen habe, das mir zusteht." Er fügte hinzu, von solchen
feministischen Richterinnen habe er nichts Anderes erwartet.