Weil sie sich um die üppigen Einnahmen aus der Wiederaufführung
von "Der Exorzist" betrogen fühlen, haben Regisseur William
Friedkin und Autor William Peter Blatty Warner Brothers
verklagt
Die Wiederaufführung von "Der Exorzist" als Director´s Cut im
September in mehr als 2000 US-Kinos hat sich für das Studio Warner
Brothers mehr als bezahlt gemacht. Insgesamt spielte die "Konserve"
in den Vereinigten Staaten 40 Millionen Dollar und im Rest der Welt
110 Millionen Dollar ein und wurde so hinter den drei "Star
Wars"-Teilen zur erfolgreichsten Wiederaufführung der
Filmgeschichte. Doch nun ist die Erfolgsgeschichte einstweilen von
einer Klage unschön unterbrochen worden.
Am vergangenen Dienstag reichten Regisseur William Friedkin
("Sekunden der Entscheidung") und Drehbuchautor William Peter
Blatty ("Exorzist 3") beim Obersten Gericht in Los Angeles eine
Klage gegen den Verleiher Warner Brothers und Turner Network
Television sowie Turner Broadcasting System ein. In dieser
behaupten sie, um die Erträge aus der Wiederaufführung betrogen
worden zu sein und verlangen eine ungenannte Summe
Schadensersatz.
In der Klage führen die beiden Künstler an, Warner Brothers habe
die Rechte für die Ausstrahlung von "Der Exorzist" an Turner
kostenlos abgegeben und dies mit der "Scheinausrede" begründet,
wenn man Geld verlangt hätte, hätte Turner die neue Fassung
boykottiert und stattdessen die alte Version ausgestrahlt. Auch CBS
haben laut der Kläger die Ausstrahlungsrechte für die unter dem
Marktpreis liegende Summe von 1,5 Millionen Dollar erhalten. Hier
habe Warner behauptet, man habe so billig verkaufen müssen, weil
der Film wegen seines nur für Erwachsene geeigneten Inhalts schwer
verkäuflich gewesen sei.
Jahrelang hätten Blatty und Friedkin Warner zu überzeugen versucht,
"Der Exorzist" neu in die Kinos zu bringen, heißt es in der Klage
weiter. Der Autor habe eine neue Szenenfolge entworfen, und der
Regisseur mehrere Monate mit der neuen Schnittfassung zugebracht,
den Ton überarbeitet und elf zusätzliche Spielminuten hinzugefügt.
Als es endlich zur Aufführung in den Kinos gekommen sei, hätten
Blatty und Friedkin bei der Bewerbung des Werks geholfen. Man habe
dafür keine Extrasumme verlangt, sondern sich mit der vereinbarten
Einnahmenbeteiligung, die bereits für die Urfassung des Horrorfilms
von 1973 galt, begnügt. Da Blatty vertraglich 39 Prozent und
Friedkin zehn Prozent an den Nettogewinnen zustünden, seien ihnen
jetzt Millionen Dollar durch diese vermeintlichen Schleuderpreise
und Schenkungen entgangen. Indem sie die Ansprüche der Kläger
verminderten, wollten die beteiligten Firmen ihren Profit erhöhen.
Für Rechtsanwalt Bert Fields steht fest: "Was Blatty und Friedkin,
dessen außergewöhnliche Talente Warner Bros sehr reich gemacht
haben, passiert ist, ist am besten mit dem Sprichwort Undank ist
der Welten Lohn umschrieben."
Eine Sprecherin für Warner bemerkte zu den Vorwürfen: "Es ist nicht
unsere Art, Rechtsstreitigkeiten zu kommentieren, besonders dann
nicht, wenn sie lächerlich sind."