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KeinOhrHasen - Til Schweiger
KeinOhrHasen - Til Schweiger
© Warner Bros.

Til Schweiger muss "Keinohrhasen"-Erlöse offen legen

Co-Drehbuchautorin verlangt mehr Honorar

Anika Decker hat gestern vor dem Berliner Landgericht einen Etappensieg auf dem Weg zu höherer Vergütung für ihre Skripts zu den Til Schweiger-Komödien "Keinohrhasen" aus dem Jahr 2007 und "Zweiohrküken" von 2009 erreicht. Das Gericht hat geurteilt, dass der Drehbuchautorin, die damals mit Schweiger die Skripts geschrieben hatte, Einsicht in die Unterlagen von Til's Produktionsgesellschaft Barefoot Films und Verleiher Warner Bros. Entertainment gewährt werden muss.

Decker hat die Firmen verklagt, weil sie der Ansicht ist, dass die 50 000 Euro, die sie damals für "Keinohrhasen" erhielt, gemessen am Einspiel des Erfolgsfilms, der auf 6,3 Millionen Zuschauer kam, zu gering sind. Hier greife der Paragraf 32a des Urheberrechts, der auch "Fairness"-Paragraf genannt wird: Steht das ursprünglich gezahlte Honorar in einem "auffälligen Missverhältnis" zu den Einnahmen eines Films, kann ein Nachschlag verlangt werden.

Für "Keinohrhasen" werden die Umsätze nach Kinoauswertung, Disc-Veröffentlichung und Fernsehrechteverkauf auf einen dreistelligen Millionenbetrag taxiert.


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