(23.03.2021) Update
Johnny Depp gibt nicht auf. Er will das im November verlorene Verleumdungsverfahren gegen die Tageszeitung "The Sun" nicht akzeptieren und hat beim Berufungsgericht in London Berufung gegen das Urteil eingelegt. Eine Begründung, die sein Anwalt vorgetragen hat: Der Richter habe Depp's Ex Amber Heard im Urteil zugute gehalten, dass sie die bei der Scheidung zugesprochenen 7 Millionen Dollar gespendet habe und man ihr daher nicht unterstellen könne, dass sie die Ehe mit dem Akteur nur eingegangen sei, weil sie es auf sein Geld abgesehen habe, wie Johnny behauptet hatte.
Laut Depp's Anwalt ist Amber's Aussage, sie habe das Geld gespendet, eine "kalkulierte und manipulative Lüge" gewesen, um den Richter unterschwellig zu beeinflussen: "Die Botschaft war klar: Miss Heard wollte nichts von Mr. Depp's Geld behalten, weil sie Opfer seiner Gewalttätigkeiten geworden sein will." Heard habe aber gerade mal 550 000 Dollar an die American Civil Liberties Union (ACLU) und an das Kinderkrankenhaus in Los Angeles gespendet. Wäre dies dem Richter im Herbst bewusst gewesen, hätte er anders entschieden.
Die Anwälte der Darstellerin wehren sich gegen den Vorwurf. Amber habe angekündigt, die Summe auf zehn Jahre gestreckt zu spenden, was die ACLU auch "verstanden" habe. Zudem legten sie eigene Beweise vor, die zeigten, dass die Schauspielerin 950 000 Dollar an die ACLU und 850 000 Dollar an das Kinderkrankenhaus über anonyme Spender transferiert habe.
Die drei Richter wollen Depp nun so bald als möglich eine schriftliche Stellungnahme zukommen lassen. Weder er noch Amber waren bei der Anhörung anwesend.
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(02.07.2020) Gerichtsverhandlung beginnt kommende Woche
Dienstag kommender Woche wird das Gerichtsverfahren Johnny Depp vs. "The Sun" im Londoner Royal Courts of Justice beginnen. Heute entschied Richter Justice Nicol, dass das auf drei Wochen angesetzte Verfahren eröffnet wird, obwohl Depp nicht wie gefordert eine Reihe von Textnachrichten vorgelegt hat, in denen es darum geht, ob der Darsteller im März 2015 Drogen konsumiert hatte. Seine damalige Gattin Amber Heard hatte behauptet, sie sei zu jenem Zeitpunkt Opfer "einer dreitägigen Tortur körperlicher Angriffe" durch Johnny geworden, der "unter dem Einfluss von Alkohol und / oder Drogen" gestanden habe.
Drei Jahre später hatte "The Sun" das noch einmal aufgegriffen, Heard zitiert und den 57-Jährigen als "Ehefrauenschläger" tituliert. Depp verklagte daraufhin Dan Wootton, den Chefredakteur des Blattes, und den Verlag News Group Newspapers von Pressemagnat Rupert Murdoch wegen Verleumdung.
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(09.07.2020) "Amber trennte meine Fingerkuppe ab"
Die Gerichtsverhandlung zur Klage von Johnny Depp gegen die britische Zeitung "The Sun" wegen Verleumdung ist heute in ihre dritte Runde gegangen. Sowohl Depp als auch seine Ex-Frau Amber Heard sind für Zeugenaussagen nach London gekommen. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Aussage des Journalisten Dan Wootton, der im April 2018 in einem Artikel über die Besetzung des US-Schauspielers in der "Fantastic Beasts and Where to Find Them"-Reihe schrieb, dieser sei ein "Ehefrauenschläger", habe also Heard misshandelt.
Seit Jahren stehen hier Aussage gegen Aussage über das, was in dem Jahr ihrer Ehe von 2015 bis 2016, als Amber die Scheidung einreichte und eine Einstweilige Verfügung gegen Johnny erwirkte, vor sich ging. Die Scheidung wurde 2017 rechtskräftig. Depp zahlte seiner Ex-Gattin 7 Millionen Dollar, welche diese spendete. Der Burgfrieden hielt aber nur zwei Jahre lang. Nachdem Heard in einem Gastaufsatz in "The Washington Post" erneut nahe gelegt hatte, ohne ihn beim Namen zu nennen, dass sie Gewalt durch ihren Ex-Ehemann ausgesetzt gewesen sei, verklagte Depp sie auf 50 Millionen Dollar Schadensersatz wegen Verleumdung - ähnlich wie nun "The Sun".
In seinen Klagen dreht der 57-Jährige den Spieß um und behauptet, dass er das Opfer häuslicher Gewalt durch die Aktrice geworden sei. Beide Parteien versuchen dies mit Fotos und Gesprächsaufzeichungen zu belegen und waschen nun in aller Öffentlichkeit vor dem Londoner High Court schmutzige Wäsche.
So erklärte Depp heute im Zeugenstand unter anderem, ihm sei eine Fingerkuppe abgetrennt worden, nachdem Heard eine Wodka-Flasche auf ihn geworfen hatte. Mit seinem blutigen Finger habe er dann auf die Spiegel und Wände geschrieben. Amber dagegen behauptet, er habe sich selbst verletzt, als er im Drogenrausch ein Telephon aus der Wand gerissen habe. Die 34-Jährige behauptet, dass es 14 Mal über die Monate zu Gewalttätigkeiten durch Johnny gekommen sei, was dieser rundweg bestreitet und als "Schwindel" bezeichnet.
Depp hat als seine Zeugen seine Ex-Partnerinnen Vanessa Paradis und Winona Ryder gewinnen können, die per Video-Übertragung aussagen sollen. Die Verhandlung ist auf insgesamt drei Wochen angesetzt.
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(17.07.2020) Keine Aussagen von Ex-Partnerinnen Vanessa Paradis und Winona Ryder
Vanessa Paradis und Winona Ryder werden nicht wie geplant noch in dieser Woche vor dem Londener High Court zu Gunsten ihres Ex Johnny Depp aussagen. Die Anwälte des Amerikaners haben gestern erklärt, dass sie auf die jeweiligen Videoschalten zu den Zeuginnen verzichten. Vorgestern hätte eigentlich Ryder und gestern eigentlich Paradis, die 14 Jahre lang mit Depp zusammen lebte und zwei Kinder mit ihm hat, bekräftigen sollen, dass dieser kein "Ehefrauenschläger" ist, wie ihn die britische Zeitung "The Sun" betitelt hatte. Durch Verzögerungen im Ablauf war es nicht dazu gekommen.
Johnny's Anwalt David Sherborne erklärte gegenüber dem Gericht: "Auch wenn es ein Vergnügen gewesen wäre, von ihnen zu hören, gibt es keinen Grund, einen neuen Termin mit den Zeuginnen zu vereinbaren."
In schriflichen Aussagen haben die beiden Damen bereits zu Protokoll gegeben, dass sie die Anschuldigungen von Depp's Ex-Gattin Amber Heard, er sei 2015 mehrfach gewalttätig gegenüber ihr geworden und auf der die Unterstellung der "Sun" fußt, nicht nachvollziehen können.
Vanessa erklärte: "Ich kenne Johnny mehr als 25 Jahre. Wir sind 14 Jahre Partner gewesen und haben unsere beiden Kinder zusammen aufgezogen. Während all dieser Jahre habe ich Johnny als lieben, fürsorglichen, großzügigen und nicht gewalttätigen Menschen und Vater kennen gelernt. Er war gegenüber mir niemals gewalttätig oder missbräuchlich." Ebenso liest sich die Aussage von Winona: "Ich durchschaue die Anschuldigungen gegenüber Johnny nicht. Er war niemals, niemals gewaltätig gegenüber mir. Er war niemals, niemals in irgendeiner Form missbräuchlich gegenüber mir."
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(03.11.2020) Johnny Depp verliert vor Gericht
Das britische Boulevard-Blatt "The Sun" darf Johnny Depp weiterhin einen "Ehefrauenschläger" nennen. Gestern entschied der Oberste Gericht in London zu Gunsten der Zeitung aus dem Verlagshaus News Group Newspapers des australischen Zeitungsmagnaten Rupert Murdoch und Chefredakteur Dan Wootton. Dieser hatte vor zwei Jahren in einer Kolumne geschrieben: "Wie kann J.K. Rowling 'wirklich glücklich' sein, Ehefrauenschläger Johnny Depp in dem neuen 'Fantastic Beasts'-Film besetzt zu haben?"
Der Darsteller hatte sich gegen diese Bezeichnung und die im Artikel erhobenen Anschuldigungen mit einer Schadensersatzklage juristisch zur Wehr gesetzt. Vor Gericht räumte Depp bei seiner Aussage im Juli zwar Alkohol- und Drogenprobleme ein, bestritt aber, gegen seine damalige Gattin Amber Heard gewalttätig geworden zu sein.
Doch Richter Andrew Nicol glaubte Heard, die ebenfalls vor Gericht erschienen war. Die Beschuldigungen seien "im Wesentlichen wahr". Zu seinem Urteil sei er durch die "14 Vorfälle, auf die sich die Beklagten stützen, und allumfassende Abwägungen, von denen der Kläger meinte, ich solle sie in Rechnung stellen", gekommen.
"Ein wiederkehrendes Thema in Mr. Depp's Beweisführung", so Richter Niccol, "ist, dass Ms. Heard einen Schwindel veranstaltet und das Ganze als eine Art 'Versicherungspolice' für den Fall, dass die Ehe scheitert, konstruiert habe. Aber die Spende ihrer 7 Millionen Dollar Scheidungsabfindung für karitative Zwecke kann man kaum von jemanden erwarten, die nur auf Geld aus ist." Als eine solche Person hatte Johnny sie 2016 in einer Textnachricht bezeichnet, die vor Gericht als Beweismittel vorlag.
Bei den "14 Vorfällen" bezieht sich der Richter auf 14 Gewalttätigkeiten, die Johnny zwischen 2013 und 2016 unter anderem in Australien, Los Angeles und Tokio gegenüber Amber begangen haben soll. Der 57-Jährige bestritt diese, während die Mimin ausgesagt hatte, er habe "mehrmals gedroht, mich umzubringen".
Für Depp ist das Urteil nun selbst ein schwerer Schlag, der seinen Ruf schwer beschädigt. Kein Wunder, dass die Anwälte des Schauspielers angekündigt haben, es wäre "bei einem solch falschen Urteil lachhaft für Mr. Depp, nicht in Berufung zu gehen".
Die freigesprochene "The Sun" erklärt: "Wir haben uns seit über 20 Jahren für die Opfer häuslicher Gewalt eingesetzt. Diese Opfer dürfen niemals zum Schweigen gebracht werden, und wir danken dem Richter für seine sorgsamen Betrachtungen und Amber Heard für ihren Mut, vor Gericht auszusagen." Heard's Anwalt meint: "Für diejenigen, die dem Gerichtsprozess beigewohnt haben, sind diese Entscheidung und dieses Urteil keine Überraschungen."
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(09.11.2020) Warner Bros. feuern Johnny Depp
Die Quittung kam schnell. Warner Brothers Pictures möchten ihre "Fantastic Beasts"-Reihe nicht mehr mit Johnny Depp fortsetzen. Nachdem die Schadenersatzsklage des Amerikaners vergangene Woche vom Obersten Gericht in London gegen das Boulevardblatt "The Sun", das den Akteur als "Ehefrauenschläger" bezeichnet hatte, abgeschmettert worden ist, hat das Filmstudio Depp von seiner Rolle als Gelbert Grindelwald, die er vor zwei Jahren in "Fantastic Beasts: The Crimes of Grindelwald" gespielt hat und die er in den kommenden Teilen verkörpern sollte, entbunden. Johnny erklärte, er komme der Bitte der Produktionsgesellschaft nach.
Für den für 2022 avisierten dritten "Fantastic Beasts" wird laut "The Hollywood Reporter" der Part neu besetzt werden.
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(26.112020) Johnny Depp: Einspruch abgewiesen!
Es war nicht nur eine juristische, sondern letztlich sicherlich auch eine Frage der Ehre. Wer lässt sich schon gerne gerichtlich bescheinigen, ein "Ehefrauenschläger" zu sein und über Monate seine damalige Gattin Amber Heard gepeinigt zu haben?Johnny Depp jedenfalls nicht. Aber nun wird er damit leben müssen.
Denn der Londoner High Court hat Depp's Einspruch gegen seine Anfang des Monats abgewiesene Klage wegen Rufschädigung gegen das britische Boulevardblatt "The Sun" nun auch verworfen. "Ich sehe in der Begründung des Einspruchs keine ernsthaften Aussichten auf Erfolg", erklärte der Richter gestern. Zugleich wies er den Amerikaner an, die Verfahrenskosten von umgerechnet rund 700 000 Euro an "The Sun" zu überweisen.
Johnny hat jetzt noch bis zum 7. Dezember die Möglichkeit, einen weiteren Einspruch beim Berufungsgericht einzulegen.