Die Corona-Pandemie hat die föderale Struktur der Bundesrepublik noch mal plastisch vor Augen geführt: In den 16 Bundesländern von Schleswig-Holstein bis Bayern, vom Saarland bis Brandenburg variieren die gesetzlichen Bestimmungen teilweise erheblich, wenn es um die Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund des Gesundheitsschutzes geht. Und nicht minder gilt dies für die Zurücknahme dieser Einschränkungen, wie jetzt auch deutlich die Situation der Kinobranche zeigt.
Während zum Beispiel in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein die Kinos bereits wieder öffnen dürfen und in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt Ende dieser Woche starten können, gibt es in derzeit sechs Bundesländern, darunter Schwergewichten wie Bayern und Niedersachsen, noch gar keine Daten, wann wieder Licht auf die Leinwände treffen darf.
Der Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF) hat diesen föderalen Flickenteppich, der die Verleiher vor bundesweiten Starts neuer Produktionen zurückschrecken lassen dürfte, genauso kritisiert wie die bundesweit unterschiedlichen Vorgaben für die Hygienemaßnahmen. Am meisten macht den Kinobetreibern die Abstandsregel von 1,5 Metern Sorge, welche die Auslastung in den Sälen extrem einschränken würde - auf rund ein Viertel. So könnte ein Saal mit 60 Plätzen nur mit zwölf Besuchern bespielt werden.
Nicht gut ist in der Branche auch angekommen, dass die Kinos in den Lockdown-Anordnungen in einer Reihe mit Bordellen und Striptease-Clubs genannt worden sind.