(24.02.2021) Update
Vor zwei Jahren wurde das Verfahren eingestellt, um dann im vergangenen Sommer wieder eröffnet zu werden, nachdem eine Schauspielerin Gérard Depardieu erneut verklagte. Jetzt ermittelt die französische Justiz seit Dezember wieder offiziell gegen den Mimen wegen des Verdachts einer Vergewaltigung, wie gestern bekannt geworden ist.
Die Klägerin beschuldigt den Akteur, sie im August 2018 zweimal in seiner Pariser Wohnung vergewaltigt zu haben, was Depardieu über seinen Anwalt abstreiten lässt.
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(31.08.2018) Schauspielschülerin beschuldigt Gérard Depardieu
Wie der "Le Parisien" meldet, muss sich Gérard Depardieu einer Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs erwehren. Eine 22-jährige Komödiantin und Tänzerin hat den Mimen am Montag in der südfranzösischen Aix-en-Provence angezeigt, sie am 7. und am 13. August in seinem Pariser Zuhause missbraucht zu haben. Die Zwei sollen sich begegnet sein, als der 68-Jährige in ihrer Schauspielschule einen Kurs gab.
Depardieu hat dies über seinen Anwalt zurückweisen lassen: "Es hat keine Vergewaltigung, keinen Angriff, kein Verbrechen gegeben. Mein Mandant ist erschüttert über die haltlosen Vorwürfe. Er wird sich der Untersuchung natürlich stellen und Fragen beantworten."
Die Pariser Staatsanwaltschaft führt Vorermittlungen wegen Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen, wie aus Justizkreisen bestätigt wurde. Eine solche Untersuchung ist das übliche Vorgehen nach einer Anzeige. Dabei gehen die Ermittler den Anschuldigungen nach und ermitteln, ob sie Indizien für ein Fehlverhalten finden. Damit ist noch kein Ermittlungsverfahren gegen Depardieu eingeleitet, für das Ermittler schwerwiegende oder übereinstimmende Indizien gegen einen Verdächtigen haben müssten.