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Til Schweiger gewinnt vor Gericht

Star muss Facebook-Post nicht löschen

Til Schweiger hat heute vor Gericht einen Sieg in der Auseinandersetzung um einen Post auf seiner Facebook-Seite errungen. Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass der Darsteller den Eintrag nicht löschen müsse, was eine 58-Jährige aus dem Saarland per Einstweiliger Verfügung erklagen wollte.

Vor der letzten Bundestagswahl hatte der Schauspieler angeblich einen Post auf seiner Facebook-Seite abgesetzt, in dem er behauptete, er werde Deutschland verlassen, wenn es der AfD gelänge, in den Bundestag einzuziehen - was die Partei mit 12 Prozent bekanntlich im September schaffte. Die Klägerin schrieb Schweiger daraufhin: "Sie wollten Deutschland doch verlassen. Warum lösen Sie Ihr Versprechen nicht endlich ein. Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz wiedern mich an. Mfg".

Der 53-Jährige, der bis heute bestreitet, diese Aussage so getroffen zu haben, veröffentlichte am 27. September einen Screenshot des Chats samt Ihres Namens und Photos auf seiner Facebook-Seite mit seiner Antwort: "hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?" Danach häuften sich Kommentare, in denen die Saarländerin unter anderem beschimpft und verspottet wurde. Nach eigener Aussage leide sie erheblich unter den Kommentaren, auch gesundheitlich, und habe sogar eine Morddrohung erhalten. Sie sah sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Das sah das Landgericht nun in Abwesenheit der Klägerin und des Beklagten - Schweiger per Facebook: "Today is a good day! Anfang Dezember, liebes Saarland, komm’ ich und lös’ mein Versprechen ein!" - zwar auch so. Dennoch müsse der Filmemacher den Post nicht löschen, denn "vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Recht des Beklagten auf Meinungsfreiheit ist dieses Vorgehen gedeckt".

Der Anwalt der Saarländerin sagte im Anschluss an das Verfahren, man müsse nun prüfen, ob man Berufung einlege. Diese wäre vor dem Saarländischen Oberlandesgericht möglich.


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