Oft wird beklagt, dass es in Deutschland kein solch ausgeprägtes
Starsystem gibt wie in den USA.
Oft wird beklagt, dass es in Deutschland kein solch ausgeprägtes
Starsystem gibt wie in den USA. Das erklärt dann auch, warum es
hier zu Lande nicht dauernd spektakuläre Schadensersatzprozesse wie
in den Staaten hagelt: Weiß Onkel Otto wirklich, wer sich hinter
der Unfallbeteiligten Katja Riemann verbirgt? Hängt Oma Else ihren
Prozess an die große Glocke, weil ein gewisser Heino Ferch darin
verwickelt ist? Blasen sie gleich alles groß in die Medien? Selten.
Aber wenn die Bundesrepublik einen wirklichen Mega-Star besitzt,
dann ist das Götz George ("Solo für Klarinette"). Und wenigstens
mit und durch ihn konnte man mal an einem echten Prozess in der
Größenordnung der Staaten teilhaben, der sich um die respektable
Summe von 1,1 Millionen Mark drehte. 1996 hatte der Schauspieler
Sommerurlaub auf Sardinien gemacht, wo er ein Ferienhaus besitzt.
Beim Schnorcheln am 30. Juli vor der Küste der Insel Rossa hatte
ihn dabei ein Motorboot überfahren und ihm sein linkes Knie
zerschmettert. Der Akteur musste sich einer vierstündigen Operation
in Berlin unterziehen und lag dann drei Monate flach. Die
Dreharbeiten zu einem "Schimanski"-Krimi musste er verschieben,
andere Termine ganz absagen. Die ihm dadurch entstandenen
Einkommensverluste bezifferte der Mime auf die oben genannte Summe
und forderte sie von dem Bootsführer, einem Unternehmer aus
Offenbach, wieder. Im Prozess vor dem Münchener Oberlandesgericht
bekam der Kläger im August letzten Jahres Recht und der
Unfallverursacher die alleinige Schuld zugesprochen. Damit wollte
sich der Beklagte nicht abfinden und legte Revision ein. George
habe sich beim Schnorcheln nicht mit einem Ballon abgesichert und
trage daher die Mitverantwortung an dem Unfall. Das
Oberlandesgericht hatte dagegen bereits eingewandt, dass Götz sich
nicht habe absichern brauchen, da er nicht richtig getaucht sei,
und es sich bei dem Ort des Geschehens um ein ausgewiesenes
Schwimmgebiet gehandelt habe. Gestern schloss der Bundesgerichtshof
in Karlsruhe das Kapitel endgültig - zu Gunsten des Darstellers. Er
habe Anspruch auf den Schadensersatz in voller Höhe. Die Revision
des Offenbachers wurde abgelehnt und das Urteil damit
rechtskräftig. Die genaue Höhe der Entschädigung muss nun in einem
weiteren Verfahren vor dem Landgericht in München festgesetzt
werden.