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Götz George bekommt sein Geld

Bundesgerichtshof gab Schauspieler Recht

Oft wird beklagt, dass es in Deutschland kein solch ausgeprägtes Starsystem gibt wie in den USA.

Oft wird beklagt, dass es in Deutschland kein solch ausgeprägtes Starsystem gibt wie in den USA. Das erklärt dann auch, warum es hier zu Lande nicht dauernd spektakuläre Schadensersatzprozesse wie in den Staaten hagelt: Weiß Onkel Otto wirklich, wer sich hinter der Unfallbeteiligten Katja Riemann verbirgt? Hängt Oma Else ihren Prozess an die große Glocke, weil ein gewisser Heino Ferch darin verwickelt ist? Blasen sie gleich alles groß in die Medien? Selten. Aber wenn die Bundesrepublik einen wirklichen Mega-Star besitzt, dann ist das Götz George ("Solo für Klarinette"). Und wenigstens mit und durch ihn konnte man mal an einem echten Prozess in der Größenordnung der Staaten teilhaben, der sich um die respektable Summe von 1,1 Millionen Mark drehte. 1996 hatte der Schauspieler Sommerurlaub auf Sardinien gemacht, wo er ein Ferienhaus besitzt. Beim Schnorcheln am 30. Juli vor der Küste der Insel Rossa hatte ihn dabei ein Motorboot überfahren und ihm sein linkes Knie zerschmettert. Der Akteur musste sich einer vierstündigen Operation in Berlin unterziehen und lag dann drei Monate flach. Die Dreharbeiten zu einem "Schimanski"-Krimi musste er verschieben, andere Termine ganz absagen. Die ihm dadurch entstandenen Einkommensverluste bezifferte der Mime auf die oben genannte Summe und forderte sie von dem Bootsführer, einem Unternehmer aus Offenbach, wieder. Im Prozess vor dem Münchener Oberlandesgericht bekam der Kläger im August letzten Jahres Recht und der Unfallverursacher die alleinige Schuld zugesprochen. Damit wollte sich der Beklagte nicht abfinden und legte Revision ein. George habe sich beim Schnorcheln nicht mit einem Ballon abgesichert und trage daher die Mitverantwortung an dem Unfall. Das Oberlandesgericht hatte dagegen bereits eingewandt, dass Götz sich nicht habe absichern brauchen, da er nicht richtig getaucht sei, und es sich bei dem Ort des Geschehens um ein ausgewiesenes Schwimmgebiet gehandelt habe. Gestern schloss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Kapitel endgültig - zu Gunsten des Darstellers. Er habe Anspruch auf den Schadensersatz in voller Höhe. Die Revision des Offenbachers wurde abgelehnt und das Urteil damit rechtskräftig. Die genaue Höhe der Entschädigung muss nun in einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht in München festgesetzt werden.


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