Der Verkehrsunfall mit Fahrerflucht, den Halle Berry
("Bulworth") in West-Hollywood verursacht hatte, hat nun vor einem
Gericht in Beverly Hills ein juristisches Nachsoiel
gefunden.
Der Verkehrsunfall mit Fahrerflucht, den Halle Berry ("Bulworth")
am Abend des 23. Februar in West-Hollywood verursacht hatte, wobei
sie selbst und eine andere Autofahrerin verletzt wurden, hat nun
vor einem Gericht in Beverly Hills ein juristisches Nachspiel
gefunden, aus dem die Schauspielerin mit einem blauen Auge davon
kommt. Das Vergehen - für ein Verbrechen sah die Staatsanwaltschaft
keinen Anhaltspunkt, weil die Mimim den Unfall schließlich im
Krankenhaus, in dem sie sich wegen ihrer Verletzung an der Stirn
behandeln ließ, selbst gemeldet hatte - hätte mit einer
Gefängnisstrafe geahndet werden können. Richter Charles Rubin
beließ es aber bei einer Geldbuße von 14 000 Dollar und der
Verurteilung zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Strafe wurde
zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt. Miss Berry hatte zuvor
keinen Einspruch gegen die Anklage eingelegt, was de facto ein
Schuldbekenntnis darstellt und die Strafe wie ein Geständnis
mildern kann. Die 31jährige war besonders erleichtert darüber, dass
ausdrücklich festgehalten wurde, dass sie zum Zeitpunkt des Unfalls
- im Gegensatz zu den Behauptungen der anderen Unfallgeschädigten -
nicht unter Drogen oder Alkohol stand. Vor Gericht hatte sie
erklärt: "Euer Ehren, ich möchte das Gericht wissen lassen, dass
ich diese Sache von Beginn an sehr ernst genommen habe. Ich freue
mich, dass dies nun abgeschlossen werden kann." Nun muss sich Halle
noch mit der Klage ihres Unfallopfers auseinander setzen, die mit
der Begründung, ihr gebrochenes Handgelenk und Verletzungen am Hals
und am Rücken machten sie arbeitsunfähig und bereiteten ihr
Schmerzen, Schadensersatz in unbekannter Höhe aus der Darstellerin
herausklagen will. Der Anwalt der Geschädigten war enttäuscht, dass
"Miss Berry sich nicht für schuldig erklärt hat", und nannte das
Urteil denn auch "milde" - etwas, was die Aktrice in ihrem nächsten
Prozeß mit ihm nicht zu erwarten habe: "Die wahren Tatsachen sind
noch nicht herausgekommen."