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Beerdigung Erster Klasse

"American History X"-Klage abgewiesen

Als sei der Inhalt des Dramas "American History X" vom vergangenen Jahr nicht schon explosiv genug gewesen, entspannte sich nach Drehschluss noch ein verbissener Rechtsstreit unter den Filmemachern.

Als sei der Inhalt des Dramas "American History X" vom vergangenen Jahr nicht schon explosiv genug gewesen, entspannte sich nach Drehschluss noch ein verbissener Rechtsstreit unter den Filmemachern, der erst diese Woche beigelegt werden konnte. Tony Kaye (im Bild links), der Regisseur des Streifens um Neo-Nazis in den Vereinigten Staaten, hatte die Produktionsgesellschaft New Line Cinema und die Regisseursvereinigung Director´s Guild of America auf 200 Millionen Dollar Schadenersatz verklagt. Laut Kaye war ihm der Film nach Beendigung der Dreharbeiten entwunden worden, und New Line Cinema habe zusammen mit dem "Oscar"-nominierten Hauptdarsteller Edward Norton (rechts im Bild/"Fight Club") den Film umgeschnitten, und zwar hauptsächlich, um die Eitelkeit des Stars zu befriedigen, der seinen Part am Schneidetisch ausgeweitet habe. Da diese Neufassung mit seinem "American History X" nichts mehr zu tun hatte - etwas, was allerdings von Kritikern nach Sehen des Films angezweifelt wurde - verlangte der Brite von der Director´s Guild of America, bei New Line durchzusetzen, dass sein Name aus den Stabangaben des Werks entfernt und durch das Pseudonym "Humpty Dumpty" ersetzt würde. Als sich sowohl die Firma wie auch die Vereinigung weigerten, Tonys Forderungen nachzukommen, hagelte es 1998 die Klage. Aber außer Spesen scheint es nichts gewesen zu sein für den einstmals hoch gepriesenen Werbefilmregisseur, der sich in eigens erstellten Anzeigen mal als der "beste britische Regisseur seit Hitchcock" in Hollywood angepriesen hatte. Denn Bundesrichter Dean Pregerson bereitete an einem kalifornischen Bezirksgericht Kayes Klage eine Beerdigung Erster Klasse. Die Schadenersatzforderungen wurden mit "Nachdruck" abgewiesen, was bedeutet, dass selbst eine Berufung nicht mehr möglich ist. Ernie Getto, der Anwalt der Regisseursvereinigung, meinte nach dem Urteil: " Auf Grund des Tatbestandes hätte diese Klage überhaupt nicht vorgebracht werden dürfen." Wenig wahrscheinlich scheint jetzt eine Zukunft in Hollywood für den Regisseur, der sich in der dortigen Geschäftswelt durch die Rechtsstreitigkeit seinen Ruf ruiniert hat.


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