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Götz George hat wegen Badeunfall Anspruch auf Schadenersatz

Landgericht München entscheidet für den Schauspieler

Schauspieler Götz George wurde am Montag vom Landgericht München Anspruch auf Schadenersatz wegen seines Badeunfalls im Juli 1996 zugesprochen. Dem 60jährigen sollen 70 Prozent seiner unfallsbedingten Verluste gezahlt werden. Allerdings muß über die genaue Höhe der Entschädigung in einem neuen Verfahren entschieden werden. George hatte ganze 1,1 Mio. DM von dem Motorbootfahrer verlangt, der den Schauspieler beim Schwimmen vor der sardischen Küste überfahren hatte. Bei dem Unfall war das Knie Georges von der Schiffsschraube zertrümmert worden, mehrere Film- und Fernsehtermine mußte er daher absagen oder verschieben.


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