Für Halle Berry ("Bulworth") scheint es gerade noch mal
gutzugehen.
Für Halle Berry
("Bulworth") scheint es gerade noch mal gutzugehen. Nach dem von
ihr verursachten Verkehrsunfall in Los Angeles, als sie ein
Rotlicht überfuhr und mit einem anderen Auto auf regennasser
Fahrbahn zusammenstieß, drohte ihr eine Anzeige wegen Fahrerflucht.
Nicht besser wurde ihre Situation durch die geschädigte
Autofahrerin, die sich bei dem Unfall ein Handgelenk gebrochen
hatte. Sie verklagte die Schauspielerin auf Schadenersatz und
behauptete, Halle sei entweder betrunken gewesen oder habe Drogen
genommen.
Zumindest der Vorwurf der Fahrerflucht ist jetzt vom Tisch. Der
Bezirksstaatsanwalt von Los Angeles erhob jetzt nur eine Anklage
wegen Fahrlässiger Körperverletzung, die mit bis zu einem Jahr Haft
oder einer Geldstrafe bis zu 10 000 Dollar bestraft werden kann. So
dick wird es für den Star aber nicht kommen: Wahrscheinlich wird
sie einen niedrigen Geldbetrag zahlen müssen. Der Staatsanwalt
meinte, für eine Anklage wegen Fahrerflucht am Abend des 23.
Februar hätten die Beweise nicht ausgereicht. Außerdem hätte die
31jährige eine Platzwunde auf der Stirn gehabt, die mit 22 Stichen
genäht werden musste, die andere Verkehrsteilnehmerin war nicht
gerade schwer verletzt, und Miss Berry habe den Unfall sofort
gemeldet, als sie im Krankenhaus von einem Polizisten vernommen
wurde. Für alkoholisiertes Fahren oder gar Drogenmissbrauch ergaben
sich gar keine Anhaltspunkte.
Als Halle Berry zur West Hollywood-Station der Polizei von Los
Angeles kam, wurde sie daher unter der Auflage, am 4. Mai zur
Gerichtsverhandlung zu erscheinen, ohne Zahlung einer Kaution
freigelassen. Für den Anwalt der Klägerin war das Fallenlassen der
ursprünglichen Klage ein "Fall
von Vorzugsbehandlung. Es scheint so, dass die einzige
Gerechtigkeit, die Berry widerfahren wird, in einem Zivilgericht
und durch unsere Klage kommen wird." Der Anwalt der
Akteurin, Blair Berk, äußerte sich in einer langen Stellungnahme zu
den Vorgängen: "Es hat eine
riesige Menge an Fehlinformationen um Halle und diesen Unfall
gegeben, und Halle ist begierig, das richtigzustellen. Der
angemessene Ort, um dies zu tun, bedenkt man die anhängige Klage,
ist ein Gericht. Der Vorwurf, dass Halle beabsichtigte, vom
Unfallort zu fliehen, ist einfach unwahr. Wir sind gewiss, dass,
wenn erst die wahren Fakten ans Licht kommen, dies klar werden
wird. Trotz einiger frecher Unterstellungen fuhr Halle niemals zu
der Zeit unter Alkohol. Tatsache ist, dass Halle an jenem Tag und
Abend überhaupt keinen Alkohol getrunken hatte, und ganz bestimmt
hat sie keine Drogen genommen."