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Halle Berry muss nicht ins Gefängnis

Keine Anklage wegen Fahrerflucht

Für Halle Berry ("Bulworth") scheint es gerade noch mal gutzugehen.

Für Halle Berry ("Bulworth") scheint es gerade noch mal gutzugehen. Nach dem von ihr verursachten Verkehrsunfall in Los Angeles, als sie ein Rotlicht überfuhr und mit einem anderen Auto auf regennasser Fahrbahn zusammenstieß, drohte ihr eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Nicht besser wurde ihre Situation durch die geschädigte Autofahrerin, die sich bei dem Unfall ein Handgelenk gebrochen hatte. Sie verklagte die Schauspielerin auf Schadenersatz und behauptete, Halle sei entweder betrunken gewesen oder habe Drogen genommen.
Zumindest der Vorwurf der Fahrerflucht ist jetzt vom Tisch. Der Bezirksstaatsanwalt von Los Angeles erhob jetzt nur eine Anklage wegen Fahrlässiger Körperverletzung, die mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe bis zu 10 000 Dollar bestraft werden kann. So dick wird es für den Star aber nicht kommen: Wahrscheinlich wird sie einen niedrigen Geldbetrag zahlen müssen. Der Staatsanwalt meinte, für eine Anklage wegen Fahrerflucht am Abend des 23. Februar hätten die Beweise nicht ausgereicht. Außerdem hätte die 31jährige eine Platzwunde auf der Stirn gehabt, die mit 22 Stichen genäht werden musste, die andere Verkehrsteilnehmerin war nicht gerade schwer verletzt, und Miss Berry habe den Unfall sofort gemeldet, als sie im Krankenhaus von einem Polizisten vernommen wurde. Für alkoholisiertes Fahren oder gar Drogenmissbrauch ergaben sich gar keine Anhaltspunkte.
Als Halle Berry zur West Hollywood-Station der Polizei von Los Angeles kam, wurde sie daher unter der Auflage, am 4. Mai zur Gerichtsverhandlung zu erscheinen, ohne Zahlung einer Kaution freigelassen. Für den Anwalt der Klägerin war das Fallenlassen der ursprünglichen Klage ein "Fall von Vorzugsbehandlung. Es scheint so, dass die einzige Gerechtigkeit, die Berry widerfahren wird, in einem Zivilgericht und durch unsere Klage kommen wird." Der Anwalt der Akteurin, Blair Berk, äußerte sich in einer langen Stellungnahme zu den Vorgängen: "Es hat eine riesige Menge an Fehlinformationen um Halle und diesen Unfall gegeben, und Halle ist begierig, das richtigzustellen. Der angemessene Ort, um dies zu tun, bedenkt man die anhängige Klage, ist ein Gericht. Der Vorwurf, dass Halle beabsichtigte, vom Unfallort zu fliehen, ist einfach unwahr. Wir sind gewiss, dass, wenn erst die wahren Fakten ans Licht kommen, dies klar werden wird. Trotz einiger frecher Unterstellungen fuhr Halle niemals zu der Zeit unter Alkohol. Tatsache ist, dass Halle an jenem Tag und Abend überhaupt keinen Alkohol getrunken hatte, und ganz bestimmt hat sie keine Drogen genommen."


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