(06.12.2016) Update
Das Oberste Gericht in Polen hat heute die Entscheidung einer unteren Instanz bestätigt, Roman Polanski nicht an die USA auszuliefern. Die seit einem Jahr regierende ultra-konservative polnische Regierung hatte vor einem halben Jahr Einspruch gegen dieses Urteil vom Oktober 2015 eingelegt. Richter Michal Laskowski erklärte: "Das Bezirksgericht in Krakau hatte sämtliche Beweise außergewöhnlich sorgfältig erwogen und geprüft." Damit ist in Polanski's Heimatland der Rechtsstreit vorüber.
Die USA wollen den Filmemacher vor Gericht stellen, um ihm wegen der Vergewaltigung einer 13-Jährigen im Jahr 1977 den Prozess zu machen. Roman hatte sich damals schuldig erklärt, dann aber 1978 das Land vor der Urteilsverkündung verlassen, als er nicht mehr sicher sein konnte, dass sein Schuldeingeständnis wirklich mit der in Aussicht gestellten Straffreiheit vergolten worden wäre. Sein Anwalt Jerzy Stachowicz hat nun vor Gericht erklärt: "Herr Polanski ist damals nicht geflohen, wie allgemein geglaubt wird. Er kaufte einfach ein Flugticket, gab sein Gepäck auf und stieg in die Maschine. Das war keine Flucht." Auf den Einwand der Regierung, der 83-Jährige genieße einen Prominentenbonus, erklärte der Rechtsbeistand: "Wenn Herr Polanski nicht berühmt, sondern ein Durchschnittstyp wäre, dann wäre dieser Fall schon längst eingestellt und niemand hätte davon gehört."
Der Filmemacher hat Polen inzwischen wieder verlassen und ist in seine Wahlheimat zurückgekehrt, wo er seinen neuen Film "D'après une histoire vraie" mit Eva Green dreht. Sein Projekt über die Dreyfus-Affäre, einem Polit-Skandal, der sich 1894 in Paris ereignete, das er in Polen drehen wollte, hat Polanski vorerst aufgegeben.
(30.10.2014) Roman Polanski in Polen verhört
Roman Polanski ("Venus im Pelz") ist in seinem Geburtsland Polen von der Staatsanwaltschaft befragt, aber nicht verhaftet worden. Hintergrund der Aktion in Krakau ist die seit 1977 bestehende Anklage in den USA unter anderem wegen Sex mit einer Minderjährigen, Vergewaltigung und Sodomie. Laut der polnischen Regierung haben die USA versucht, den Regisseur festnehmen zu lassen, als er nach Warschau reiste, um ein polnisches Museum zu eröffnen. Der Generalstaatsanwalt wurde ersucht, den 81-Jährigen zu verhaften, damit er an die Vereinigen Staaten ausgeliefert werden könne.
"Roman Polanski hat versichert, dass er alle Gesuche der Staatsanwälte in diesem Fall beantworten werde und hat seine Adresse hinterlassen. Die Anwälte haben daher entschieden, ihn nicht im Zusammenhang mit einer möglichen Auslieferung an die USA zu verhaften", erklärte heute ein Sprecher des polnischen Justizministeriums. Eine Auslieferung sei aber weiterhin möglich, denn "eine Verjährungsfrist gibt es bei dem US-Auslieferungsgesuch nicht". Da die USA aber noch kein offizielles Auslieferungsgesuch gestellt hätten, sei der Filmemacher weiterhin "ein freier Mann und kann reisen, wohin er will".
2010 hatte der polnische Generalstaatsanwalt noch die Auffassung vertreten, Polanski könne nicht ausgeliefert werden, da seit dem möglichen Verbrechen zu viel Zeit vergangen sei.
Trotz all der rechtlichen Komplikationen geht derzeit niemand davon aus, dass der Regisseur wie 2009 in der Schweiz verhaftet wird, sondern dass er in seine Wahlheimat Frankreich zurückkehren wird, wo er derzeit die Bühnen-Show "The Vampires´ Ball" inszeniert. Er hat verkündet, dass er einen Film über die Dreyfus-Affäre in Polen drehen würde, wenn ihm garantiert werde, dass man ihn nicht ausliefere.
Geht es nach Romans mutmaßlichem Opfer, würde der Künstler überhaupt nicht mehr behelligt. Die 51-Jährige hat in ihrem Buch "The Girl: A Life Lived in the Shadow of Roman Polanski" (Das Mädchen: Ein im Schatten von Roman Polanski gelebtes Leben) erklärt: "Meine Familie hat nie darum ersucht, dass Polanski bestraft werden sollte. Wir wollten einfach nur, dass die Justizmaschinerie stoppt." Sie habe dem Regisseur vergeben, nicht um seinet-, sondern um ihrer selbstwillen.
(22.01.2015) Polen will Roman Polanski an USA ausliefern
Roman Polanski soll nun doch in die USA ausgeliefert werden. Polnische Staatsanwälte haben in Krakau die Auslieferung an die USA beantragt, nachdem sie in der vergangenen Woche den Regisseur erneut befragt hatten. Nach einer richterlichen Empfehlung würde die endgültige Entscheidung, ob man dem Gesuch der Vereinigten Staaten nachkommt, Polanski auszuliefern, dann beim Justizminister liegen.
Der 81-Jährige arbeitet derzeit in Polen an seinem neuen Film und hat die Hoffnung geäußert, dass seine Heimat ihn nicht an die USA ausliefert, wo er wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 13-Jährigen im Jahr 1977 angeklagt ist. Sein aktueller Film beschäftigt sich mit der Dreyfus-Affäre, einem Polit-Skandal, der sich 1894 in Paris ereignete.
(18.02.2015) Anhörung zur möglichen Auslieferung an die USA
Roman Polanski wird nächste Woche in Polen vor Gericht stehen. Der Regisseur hat zugestimmt, einer Anhörung am 25. Februar in Krakau beizuwohnen, in der laut der Nachrichtenagentur Reuters der Antrag der USA auf eine Auslieferung des 81-Jährigen verhandelt wird. "Laut der Erklärung, die zuvor gemacht wurde, wird Herr Roman Polanski im Gericht erscheinen", erklärte Jan Olszewski, einer der Anwälte des Filmemachers.
Sollte das Gericht zu Gunsten der USA entscheiden, wird der Justizminister danach die Entscheidung zu treffen haben, ob er dem Gerichtsurteil stattgibt. Polanski hält sich derzeit in seinem Heimatland auf, um eine Produktion über die Dreyfuß-Affaire vorzubereiten.
(26.02.2015) Entscheidung vertagt
Roman Polanski ist gestern wie von seinen Anwälten angekündigt vor einem Gericht in Krakau erschienen, das seine Auslieferung an die USA verhandelt. Reportern wurde der Zutritt zum Gerichtssaal verwehrt.
Nach Informationen von "Sky News" vertagte das Gericht seine Entscheidung auf April. Der Grund dafür seien zusätzliche Dokumente, die von den Anwälten des Regisseurs noch eingereicht wurden und für ein Urteil noch untersucht werden müssen. Die Dokumente sollen in Zusammenhang mit dem gescheiterten Auslieferungsverfahren gegen Polanski stehen, das 2010 in der Schweiz stattfand.
Der 81-Jährige wohnt seit 1978 in Paris, da Frankreich eines der wenigen europäischen Länder ist, das die Auslieferung seiner Bürger an die USA verbietet. Zurzeit hält sich der Filmemacher allerdings in seinem Heimatland Polen auf, da er dort einen Film über das Leben von Alfred Dreyfus drehen möchte. Der französische Militäroffizier wurde 1894 ungerechtfertigt wegen Landesverrats verurteilt und auf die Teufelsinsel verbannt. Die Affaire, die antisemitische Züge trug, erschütterte die französische Republik.
(22.09.2015) Gericht berät über Auslieferung an USA
Im April hatte sich das Gericht im polnischen Krakau, das über die Auslieferung von Roman Polanski an die USA zu entscheiden hat, vertagt, um weitere Dokumente aus den Vereinigten Staaten anzufordern. Gestern nun ging die Anhörung weiter, bei welcher der Regisseur zugegen war. Polanski hält sich zu Dreharbeiten in seinem Heimatland auf.
Polanski's Anwälte erklärten, dass der Gerechtigkeit Genüge getan sei: Ihr Mandant habe 1977 wegen Sex mit einer Minderjährigen 42 Tage im Gefängnis verbracht. Er sei nur aus den USA geflohen, als Details aus dem Deal, den er mit dem zuständigen Gericht geschlossen hat, bekannt geworden waren und er Angst bekam, der Deal könne platzen.
Das Gericht hat den 30. Oktober als nächsten Termin festgesetzt. Dann wird mit einem Urteil gerechnet.
(02.11.2015) Keine Auslieferung an die USA - Opfer: "Richtige Entscheidung"
Das Vergewaltigungsopfer von Roman Polanski hat erklärt, dass das polnische Gericht, welches am Freitag entschieden hat, den Filmemacher von Polen nicht an die USA ausliefern zu lassen, richtig gehandelt habe. Samantha Geimer meint, sei sei "hoch erfreut" mit der Entscheidung. Die Auseinandersetzung über die ins Jahr 1977 zurückreichenden Vorwürfe, bei denen sich Polanski damals für schuldig erklärt hatte, eine sexuelle Beziehung mit der damals 13-Jährigen gehabt zu haben, seien eine "Travestie". Dem Sender NBC sagte Geimer: "Sie haben das Richtige getan und die richtige Entscheidung getroffen, besieht man sich die Fakten. Da ich mir bewusst bin, wie lange das alles schon andauert, bin ich zufrieden und glücklich." Die Ressourcen, die in diesen Fall investiert würden, wären an anderer Stelle besser und nötiger einzubringen
Sie sei sicher, der Regisseur sei ein "netter Mensch, und ich weiß, dass er eine Familie hat, und denke, er hat einen Abschluss der Debatte verdient, so dass er diese Sache hinter sich lassen kann. Er hat damals gesagt, dass er es getan hat, er hat sich für schuldig erklärt, er hat im Gefängnis gessessen. Ich weiß nicht, was die Leute noch von ihm wollen." Polanski habe sich bei ihr entschuldigt, sich fair und mit Respekt gegenüber ihr verhalten und seitdem nichts zu Schulden kommen lassen. Die Aufmerksamkeit der Medien bezüglich des Falles habe ihr und ihrer Familie in den letzten Jahrzehnten nur geschadet.
Samantha's Anwalt berichtete, er habe bereits eine Nachricht an Roman's Rechtsvertreter gesendet, um zu gratulieren. Er kontaktierte auch die Staatsanwälte in Los Angeles, um sie aufzufordern, die Bemühungen um eine Auslieferung des 82-Jährigen einzustellen.
Dem wird die Bezirksstaatsanwälting von Los Angeles wohl nicht nachkommen: "Es ist einfach nicht gerecht, dass jemand, der dazu die Möglichkeit hat, der Gerechtigkeit so lange entkommen kann", erklärte Jackie Lacey. Das Außenministerium behalte sich vor, gegen die Entscheidung des Gerichts in Krakau in Revision zu gehen.
(01.06.2016) Polen will Regisseur an USA ausliefern
Die polnische Regierung lässt nicht locker. Sie kündigte gestern an, das Verfahren, Roman Polanski an die USA auszuliefern, wieder in Gang zu setzen. Der Filmemacher wird von der US-amerikanischen Gerichtsbarkeit seit 1978 verfolgt, als er aus dem Land floh, als er fürchtete, trotz einer außergerichtlichen Einigung ins Gefängnis zu müssen. Polanski hatte sich ein Jahr zuvor schuldig bekannt, mit einer 13-Jährigen Sex gehabt zu haben.
Die Ankündigung kommt überraschend, da das Gericht in Kraukau im Herbst letzten Jahres erklärt hatte, eine Auslieferung käme einer "offensichtlich ungesetzlichen Freiheitsberaubung" gleich und man anzweifelte, dass der US-Bundesstaat Kalifornien dem 82 Jahre alten Künstler angemessene humanitäre Bedingungen zusichern würde.
Doch Justizminister Zbigniew Ziobro, der gleichzeitig der Chefankläger Polens ist, erklärte, er wolle die Entscheidung des Obersten Gerichtes anfechten, die eine "ernstliche Verletzung" der Vertragsvereinbarungen zwischen den USA und Polen darstellten. Das Gericht habe "die zusammen getragenen Beweise voreingenommen und selektiv bewertet". Es stimme auch nicht, dass Roman, so wie vom Obersten Gericht bewertet, seine Strafe bereits verbüßt habe, als er 1977 42 Tage im Gefängnis saß oder in der Schweiz 2009 und 2010 unter Hausarrest gestellt wurde, als die USA versuchten, ihn von dort ausliefern zu lassen. "Der Hausarrest war die Folge seiner Flucht vor der amerikanischen Justiz, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen, und keine Strafe für das ihm zur Last gelegte Verbrechen."
Der Justizminister behauptete in einem Radiointerview, dass der Regisseur nur durch seinen Namen geschützt werde: "Wäre er ein normaler Mensch wie ein Lehrer, Arzt, Klempner, Dekorateur - ich bin sicher, dass er von jedem Land aus schon längst in die USA deportiert worden wäre." Auch sei es absurd zu unterstellen, die USA, die sich im Dezember 2014 mit einem Auslieferungsgesuch an Polen gewandt hatten, würden Polanski im Fall einer Auslieferung nicht ausreichend human behandeln.
Roman's Anwalt Jan Olszewski erklärte im Fernsehen: "Wir haben erwartet, dass der Minister so vorgehen wird. Aber es geht hier nicht um die Frage, ob mein Mandant schuldig ist oder nicht - das hatte der Richter sehr deutlich gemacht. Wir diskutieren hier, ob Roman Polanski ausgeliefert werden kann. Das sind zwei verschiedene Dinge."
Wie es nun weitergeht, ist unklar. Polanski hat seinen Wohnsitz in Paris, hält sich aber wegen der Arbeit an seinem Film über Alfred Dreyfus seit Monaten in seinem alten Heimatland Polen auf. Erst letzte Woche stellte er sich auf einer Pressekonferenz in Kattowitz zusammen mit seinem französischen Komponisten Alexandre Desplat den Fragen der Journalisten.