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Leonardo DiCaprio gewinnt Klage gegen Eisdielenbesitzer

Gerhard Bentrup aus Bad Salzuflen muss seinen Laden umbenennen

Leonardo DiCaprio hat sich gegen den Eisdielen- und Solariumbesitzer im ostwestfälischen Bad Salzuflen durchgesetzt, der die ach so große Dreistigkeit besessen hat, sein Geschäft "Di Caprio" zu nennen. Das Oberlandesgericht in Hamm entschied, daß sich der Eisdielenbesitzer Gerhard Bentrup einen anderen wohlklingenden Namen einfallen lassen muß. Der Richter vertrat die Ansicht, Bentrup verletze mit der Nutzung des Namens die Markenrechte des Schauspielers an seinem Namen und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld. Der Eisdielenbesitzer hatte argumentiert, DiCaprio sei ein häufiger Name - allein im Telefonbuch von Rom komme er 43 Mal vor. Dumm nur, daß seine Eisdiele nicht in Rom steht - der vorsitzende Richter hielt durchaus richtig entgegen, daß in Deutschland DiCaprio eben kein Allerweltsname ist. Daher bestehe eine Verwechslungsgefahr, auch wenn wohl niemand auf die Idee kommen würde, "dass Leonardo DiCaprio hinter der Eistheke steht und Hörnchen füllt." Der Forderung DiCaprios, den Gebrauch seines Nachnamens für alle gewerblichen Zwecke zu verbieten, kam der Richter allerdings nicht nach. Bentrups Anwalt hatte von vornherein herzlich wenig Verständnis für den Rechtsstreit. "Was will eigentlich jemand, der in Beverly Hilly lebt von einem kleinen Eisdielen-Besitzer im Lippischen?" Jaaaaa, diese Frage haben wir uns auch gestellt....


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