Interviews über "Eyes Wide Shut"
"Wir haben viel gedreht was ich für keinen anderen Regisseur gemacht hätte."
Kurz bevor Stanley Kubricks letzter Film "Eyes Wide Shut" am Freitag die US-Kinos stürmt, werden auch Hauptdarsteller Tom Cruise und Nicole Kidman gesprächiger. In verschiedenen Interviews plauderten die Stars über den Film und offenbarten dabei unbeabsichtigerweise, wie unterschiedlich sie die Sexszenen bewerten, für die sie vor der Kamera standen. Cruise betonte im Interview mit der Journalistin Diane Sawyer einmal mehr, der Film drehe sich nicht um Sex, sondern sexuelle Obsessionen. Auch die Szenen, die für die amerikanische Version entschärft werden mußten, seien nicht pornographisch: "Es ist keine Pornographie. Wenn (Kubrick) das gewollt hätte, hätte er es gemacht. Das bin ich, der meine Frau küßt und berührt. Da ist nichts schlimmes dran." Kidman sieht die Sache wohl ein wenig anders. Sie beschrieb in einem Interview mit der Londoner Zeitung Independent einige Szenen als "nahezu pornographisch" und fügte an: "Wir haben viel gedreht was ich für keinen anderen Regisseur gemacht hätte." Ganz nebenbei hatten die Dreharbeiten einen positiven Effekt auf die Ehe der Hauptdarsteller. Die gemeinsame Arbeit an dem Film sei zwar schwierig gewesen, so Cruise im Interview, aber beide seien sich dadurch noch näher gekommen. Auch mit Kubrick verband die Hautpdarsteller nach der über einjährigen Drehzeit eine enge Freundschaft. Und so seien beide extrem schockiert gewesen, als sie von dem Tod des Regisseurs hörten. Seine Frau, meinte Cruise, sei "seither nicht in der Lage, den Film zu sehen." Wie nervtötend muß es dann sein, wegen diesem Film vor Gericht zu stehen? Beide Darsteller nehmen die nervigen Fragen eines Anwalts in Kauf, um die Zeitung "Star" zu verklagen. Und die erste Hürde haben sie nun schon genommen. Ein Richter entschied, die Verleumdungsklage gegen die Postille die behauptet hatte, das Paar habe auf Kubricks Geheiß während der Dreharbeiten zwei Sextherapeuten konsultieren müssen, sei rechtmäßig. Nun geht die Verhandlung um den geforderten Schadenersatz vor einem Bundesgericht in ungenannter Höhe in die nächste Runde.